Meine Standpunkte

Internationaler Terrorismus

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Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist eine dauerhafte Herausforderung für die Innen- und Rechtspolitik. Einige Partnerstaaten haben schmerzhafte Erfahrungen damit gemacht, was es bedeutet, von heimtückischen Mordanschlägen gegen die Mitte der Gesellschaft betroffen zu sein. Aus dem Ausland wissen wir jedoch auch von der schmerzlichen Erfahrung, dass der Kampf gegen den Terrorismus zuweilen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verletzt hat. Der Name „Guantanamo“ gibt davon ein trauriges Zeugnis. In Deutschland ist es uns in den letzten Jahren hingegen gelungen, die Sicherheitsbehörden angemessen mit Mitteln und Befugnissen auszustatten ohne deshalb rechtsstaatliche Prinzipien zu gefährden.
 
Mit dem Antiterrordatei und Terrorbekämpfungsergänzungsgesetz hat die CSU in Regierungsverantwortung wichtige Fortschritte erreicht: Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern können ihre Informationen leichter austauschen. Informationen der Nachrichtendienste können auch zur Aufklärung gewaltbereiter, verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland genutzt werden.
 
Meiner Ansicht nach ist es zur Vereitelung und zur Abwehr terroristischer Anschläge unerlässlich, dass Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeiten haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können. Die Vielzahl der Terroranschläge, die in den letzten Jahren international durchgeführt wurden, zeigt die Notwendigkeit von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der Anschläge.
 
Trotzdem steht die Online-Durchsuchung in der Kritik, da viele um die Wahrung ihrer Privatsphäre fürchten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Denn an einen solchen Eingriff werden hohe Anforderungen gestellt. So ist ein Eingriff nur zulässig, wenn ein Richter ihn anordnet, weil durch Tatsachen die konkrete Gefahr eines Terroranschlags belegt ist.  Auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Online-Durchsuchung in diesem Rahmen zulässig.

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