
Neue Regeln für das „älteste Gewerbe“ erforderlich!
U. Dörnhöfer, S. Unterreithmeier, C. Louis, B. Roth, H.-P. Uhl (v.l.)
Die Münchner CSU hat am 30.4.2013 in öffentlicher Veranstaltung die Auswirkungen des rot-grünen Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2001 diskutiert. Gastgeberin Barbara Roth (CSA München-Mitte) erinnerte an die damals proklamierte Zielsetzung, Prostitution aus dem Dunstkreis von Illegalität und Zwang zu befreien und zum Vorteil der Prostituierten ein rechtlich besser abgesichertes Umfeld zu schaffen. Mittlerweile gebe es jedoch niemanden mehr, der diese Effekte tatsächlich erreicht sieht. Im Gegenteil: Chantal Louis, Redakteurin der Zeitschrift EMMA, Soni Unterreithmeier von der Hilfsorganisation SOLWODI e.V. und Uwe Dörnhöfer vom Polizeipräsidium München machten deutlich, dass die Prostitution in Deutschland heute mindestens so von Zwang und Ausbeutung geprägt ist wie vor zwölf Jahren. Hans-Peter Uhl forderte in völliger Übereinstimmung mit den Podiumsteilnehmern, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels endlich umgesetzt werden müsse: In der Richtlinie 2011/36/EU wurden Mindestvorschriften für die Bestrafung von Menschenhändlern festgelegt. Die Bundesjustizministerin verstößt in ihrem Umsetzungsentwurf gegen diese Vorgaben. Die Mitgliedstaaten werden in Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie verpflichtet, dass eine Verurteilung des Menschenhändlers auch unabhängig von der Aussage der Zwangsprostituierten erfolgen kann. Dies ist nach geltendem deutschen Recht in der Regel nicht möglich. Die Verantwortung dafür trage die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP); durch ihr Unterlassen unterstütze sie faktisch – wenngleich sicherlich unbeabsichtigt - den straflosen Menschenhandel in Deutschland. Auch weitere Schritte zur Regulierung der Prostitution seien überfällig.









