Die deutsche Diskussion über Internetsperren verfehlt oft den Kern des Themas. Klarzustellen und bewusstzumachen ist, dass die Grundlage jeder kinderpornographischen Darstellung der tatsächliche Missbrauch eines Kindes ist. Hiergegen ist mit aller Entschlossenheit vorzugehen. Die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet, einem der Hauptverbreitungsmedien, ist dabei ein wichtiger Baustein. Das vorrangige Ziel muss es sein, Internetseiten solchen Inhalts zu löschen.
Im Alltag hat sich jedoch gezeigt, dass die Löschung dieser Seiten in der Regel schwierig ist. Während das baldige Löschen einer von Deutschland aus betriebenen Internetseite durch die Behörden recht zuverlässig erwirkt werden kann, ist der Erfolg nicht sichergestellt, wenn es notwendig ist, eine im Ausland betriebene Seite zu löschen. Zwar handelt es sich bei den fraglichen Ländern regelmäßig um hochentwickelte Industrienationen; trotzdem vergehen wegen der verschiedenen Rechtssysteme und Verwaltungsstrukturen oft Tage oder Wochen zwischen Anzeige und Löschung. In dieser Zeit werden die rechtswidrigen Inhalte tausendfach kopiert, um sie an anderer Stelle von neuem zugänglich zu machen. Diese Tatsache ist frustrierend und verlängert das Leiden der Betroffenen, die durch jede neuerliche Verbreitung abermals ihrer Würde beraubt werden.
Deswegen haben sich viele europäische Nationen wie Norwegen oder Schweden dazu entschlossen, zusätzlich zu den Löschversuchen den Zugang zu erkannten Kinderpornographie-Seiten in Zusammenarbeit mit der Internetprovider-Wirtschaft zu blockieren. Zahlen aus Schweden zeigen, dass allein in diesem Land auf diese Weise täglich etwa 50000 Zugriffe auf kinderpornographische Websites verhindert werden.
Es ist richtig, dass diese Sperren zu umgehen sind, genauso wie jeder Zaun im wirklichen Leben überwindbar ist. Das sollte uns jedoch nicht dazu veranlassen, gänzlich auf die Sperren als ein zusätzliches Mittel zu verzichten.
Ein erheblicher Teil derer, die "mal so" nach Kinderpornographie suchen, verfügt nicht über ausreichende technische Kenntnisse oder kriminelle Energie, um eine Internetsperre zu umgehen. Der "Gelegenheitspädophile" wird hier seinen Versuch abbrechen. Das ist in jedem Fall eine sinnvolle Hürde. Andere werden die Sperre überwinden und ihren kriminellen Weg fortsetzen. Wenn jedoch die Staatsanwaltschaft ihrer habhaft wird, wird es ihnen bei der strafrechtlichen Ahndung nicht gelingen, sich auf einen Zufallsfund zu berufen. Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet.
Sperren können die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet nicht nachhaltig verhindern. Ebenso wenig kann es die Einzelfall-Löschung, obwohl deren Name die endgültige Tilgung aus dem Internet suggeriert. Denn niemand kann wissen, wie oft ein Inhalt kopiert worden ist, bevor die Ursprungsseite gelöscht wurde.
Umso wichtiger ist das Nebeneinander von Löschen und Sperren unter Verwendung einer entsprechenden Sperrseite. Nur so kann der Staat rasch sein Unwerturteil über das begangene Verbrechen zum Ausdruck bringen. Zwar sind wir weiterhin in der Pflicht, die staatenübergreifende Zusammenarbeit zur Löschung von Kinderpornographie zu verbessern. Der Staat darf sich jedoch im Internet nicht der Meinung über diese Taten enthalten, indem er allein auf Löschversuche vertraut und im Übrigen schweigt.
Diese Einschätzung teilen neben Kinderschutzorganisationen, dem Bundeskriminalamt und Interpol auch zahlreiche europäische Partner, die Sperren bereits erfolgreich anwenden.
Der aktuelle Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie zeichnet deswegen auch für die deutsche Diskussion den Weg vor. Entsprechend dem Koalitionsvertrag verzichten wir in Deutschland gegenwärtig für ein Jahr darauf, kinderpornographische Inhalte im Internet zu sperren, und versuchen, einseitig auf die Löschung solcher Seiten hinzuwirken. In einem guten halben Jahr wird ergebnisoffen festgestellt, ob dies ein taugliches Mittel ist, um der Kinderpornographie im Internet entgegenzutreten. Es ist durchaus denkbar, dass Deutschland im Ergebnis die Position des europäischen Richtlinienentwurfs übernimmt, der die Möglichkeit eines Nebeneinanders von Löschen und Sperren vorsieht.
Der Verfasser ist Mitglied des Bundestages (CSU).