Berichte, Veröffentlichungen und Interviews

Sollen die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch erhöht werden? (Nein)

19.03.2010
Gastbeitrag in Bayerischer Staatszeitung,
Ich betrachte es als wichtigen Fortschritt, dass das gesellschaftliche Problembewusstsein für sexuellen Missbrauch an Kindern sich in den letzten Jahrzehnten stärker ausgeprägt hat. Derartige Übergriffe können heute nicht mehr verharmlost werden, denn sie sind abscheulich und vermögen die persönliche Integrität der Opfer so sehr zu verletzen, dass diese oft noch Jahrzehnte darunter leiden. Umso bestürzender sind die vielen, meist lange zurückliegenden Fälle sexuellen Missbrauchs an Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, die nun öffentlich werden. Besonders traurig stimmen uns die Vergehen an kirchlichen Einrichtungen.
 
Noch immer gibt es Nachholbedarf, um die Gefahr sexuellen Missbrauchs durch institutionelle Vorkehrungen zu verringern. Zumal im Organisationsbereich der Kirche sollten Regeln für die Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden eindeutiger formuliert werden. Skandalöse Fälle, dass auffällig gewordene Amtsträger einfach „versetzt“ werden, müssen endgültig der Vergangenheit angehören. Generell muss die Devise lauten, dass Prävention und Interventionsmöglichkeiten an allen pädagogischen Einrichtungen weiterentwickelt werden – nicht zuletzt durch offenes Ansprechen der möglichen Bedrohung. Wichtig sind auch Ansätze, die medizinische Prävention durch Therapieangebote für pädophil veranlagte Menschen auszubauen.
 
Verständlich aber hingegen wohl wenig zielführend sind die Überlegungen, das Strafrecht zu verschärfen. Mit Skepsis betrachte ich die Idee, die Verjährungsfristen zu verlängern. Schließlich ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und währt dann zehn Jahre. Diese Zeit muss genutzt werden, um eine Straftat anzuzeigen. Denn später sind die Beweismittel meist schon so geschwunden, dass die Staatsanwaltschaften sich lediglich eine Menge Arbeit machen müssten, die jedoch in der Regel ergebnislos verliefe. Täter könnten sich aufgrund Beweismangel wie „freigesprochen“ fühlen. Dies deprimiert die Opfer und dient dem Rechtsfrieden nicht.
 
 

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