
Effekt des negativen Stimmgewichts zu großen Teilen ausgleichen
17.03.2011
6.) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundeswahlgesetz/Änd
- Drs 17/4694 -
- Drs 17/4694 -
Frau Präsidentin!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben ein in der Tat kompliziertes Rechtsproblem zu lösen. Als Jurist sagt man gewöhnlich: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ein Blick ins Grundgesetz erleichtert vielleicht die Klärung dieser komplizierten Rechtsfrage. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 lautet:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Es geht also darum, wie wir unser Wahlrecht organisieren, um diese Grundsätze unserer Demokratie zu erfüllen.
Nun haben die Grünen einen Vorschlag gemacht, der nicht ganz taufrisch ist. Er kommt uns bekannt vor; denn er ist ziemlich wortgleich vor zwei Jahren, wie ich glaube, schon einmal eingebracht worden.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Plagiat! – Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Ein Plagiat!)
– Ein Plagiat in eigener Sache.
Es ist also nicht so, dass Sie, Kollege Beck, sich ganz neue Gedanken gemacht haben, über die wir uns jetzt unbedingt austauschen müssen. Dennoch müssen wir uns damit beschäftigen, und ich setze mich gern mit Ihrem Antrag auseinander.
(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Reden hören sich auch immer gleich an!)
Sie sagen, dass im Falle von Überhangmandaten vom Volk gewählte Abgeordnete, die einen Wahlkreis direkt gewonnen haben, nicht in dieses Hohe Haus einziehen dürfen sollen.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Absurd!)
Man muss sich die Absurdität dieses Vorschlags einmal zu Gemüte führen. In Ihrem Vorschlag heißt es:
Erzielt eine Partei bei der Zuteilung mehr Direktmandate, als ihr Sitze nach Absatz 5 zustehen, so werden die überzähligen Wahlkreissitze der Kandidaten dieser Partei mit dem geringsten prozentualen Stimmenanteil nicht besetzt; …
Man muss sich das einmal vorstellen. Von einer Partei wurden 20 oder 30 Personen gewählt, und man sucht sich die heraus, die den geringsten prozentualen Anteil haben. Diese sind zwar vom Volke gewählt, können aber nicht ins Parlament einziehen. Das ist allen Ernstes Ihr Vorschlag, meine Damen und Herren!
Was ist das für ein Signal, das Sie nach außen senden? Was haben Sie für eine Beziehung zum Wählervolk? Was für eine Beziehung haben Sie zum Wahlkreis? Wie ernst nehmen Sie die Mehrheitsentscheidung von Wählern bei einer demokratischen Wahl im jeweiligen Wahlkreis? Die Wähler entscheiden sich doch aus guten Gründen für diesen oder jenen Kandidaten. Dann werden die Stimmen zusammengezählt, und man kommt zu einem Ergebnis. Der Wähler hat sich entschieden, und sei es nur mit einer Stimme – diese Mehrheitswahl ist ein ehernes Prinzip der Demokratie –: Der Kandidat A oder die Kandidatin B soll uns im deutschen Parlament vertreten.
Jetzt sagen Sie, wenn es zu viele Überhangmandate gebe, müssten diese ausgeglichen werden. Das würde dazu führen, dass die Wähler in dem einen oder anderen Wahlkreis Pech gehabt haben, es für sie dumm gelaufen ist.
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wahlkreis zweiter Klasse!)
– Eben, Wahlkreis zweiter Klasse. – Das heißt, die Erststimmen der Minderheit verfallen ebenso wie die Erststimmen der Mehrheit. Damit werden alle Erststimmen eines gesamten Wahlkreises in den Papierkorb geworfen. Das kann man doch nicht allen Ernstes vorschlagen. Herr Ströbele, reden Sie mit Ihrem Kollegen Beck!
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ein Fraktionsantrag!)
Stellen Sie sich einmal vor, man würde mit Ihnen, dem glorreichen grünen Abgeordneten Ströbele, dem einzigen direkt gewählten Abgeordneten der Grünen, so verfahren,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann nicht passieren!)
indem in Ihrem Wahlkreis sowohl die Erststimmen für die anderen als auch die Erststimmen für den großen Ströbele unter den Tisch fallen gelassen würden, weil Sie dort so knapp abgeschnitten haben.
Ich kann mir schon vorstellen, dass die Partei der Grünen ein gestörtes Verhältnis zum direkt gewählten Abgeordneten hat.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum? Wir sind stolz auf Ströbele!)
– Weil Sie nur einmal eine Erfahrung mit einem direkt gewählten Abgeordneten gemacht haben, nämlich mit Herrn Ströbele. Man schaue sich einmal an, wie er von seiner Fraktion behandelt wird, wie oft er für die Grünen im Parlament sprechen darf. Er ist ein unsicherer Kantonist, weil er vom Volk direkt gewählt ist, und deswegen ist er keine schützenswerte Persönlichkeit.
Ihr Vorschlag ist wirklich wirr. Ich bitte Sie: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Sie können damit nur Schaden anrichten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Holger Krestel [FDP])
Der Antrag ist auch deswegen verwunderlich, weil die Grünen doch eigentlich die Partei sind, die sich auf die Fahnen geschrieben hat: mehr direkte Demokratie, mehr unmittelbarer Bezug zwischen Volk und Regierenden, mehr direkte Einflussnahme der Menschen draußen im Lande auf das, was wir hier tun. Aber nun wollen Sie beschließen, dass das Mandat einer Person, für die sich die Menschen in einem Wahlakt klar entschieden haben, zusammen mit den anderen, die zu viel sind, da sie aus arithmetischen Gründen nicht ins Schema passen, gestrichen wird. Damit treffen Sie die von der Mehrheit des Volkes direkt Gewählten. Das ist doch kein grüner Gedanke; das ist ein völlig abwegiger Gedanke. Ich verstehe überhaupt nicht, wie Sie auf eine solche Idee kommen können.
Dann sagen Sie, die Wähler in dem Wahlkreis, die das Pech gehabt haben, dass keiner ihrer Kandidaten ins Parlament gekommen ist, können ja 50 Kilometer weiter fahren, in den Nachbarwahlkreis, wo die Wähler vielleicht mehr Glück gehabt haben, weil sie ihren Kandidaten in den Bundestag bringen konnten. Ist das Ihr Vorschlag als Notlösung für diese Fälle?
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist Ihr Vorschlag, Herr Uhl?)
Nach der Evidenztheorie ist dieser Idee, wie man als Jurist sagt, die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Sie ist völlig abwegig.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bessere ist immer der Feind des Guten!)
Herr Wieland, Sie sind doch auch ein guter Jurist. Warum haben Sie nicht gegen diesen wirren Vorschlag Protest eingelegt?
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gesagt hat, das gehe! Diesem traue ich! Sie offenbar nicht!)
Frustrieren Sie die Wähler nicht durch solche Vorschläge; denn Sie würden ihnen die Wirkungslosigkeit ihrer Stimme vor Augen führen, wenn Sie so etwas zum Gesetz machen würden.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur, wie werden Sie die Wähler frustrieren? Das ist die interessante Frage!)
Ich rede hier nicht pro domo. Ich bin in einem großstädtischen Wahlbezirk, in München, viermal direkt gewählt worden. Ich habe mit Ihrem Vorschlag keine Probleme; nicht dass Sie denken, ich hätte Angst davor. Wir haben in Bayern – es wurde schon von der Kollegin der Linken angesprochen – alle 44 Wahlkreise direkt gewonnen, ohne Ausnahme. Dadurch haben wir viele Überhangmandate. Wir haben das einmal durchgerechnet. Wenn Ihr Vorschlag Gesetz würde, würde es auf die CSU, auf Bayern, auf uns angewandt werden. Schauen wir einmal, wer diejenigen sind, die jetzt im Parlament sitzen und das geringste Wahlergebnis haben. Da sind in der Tat der Kollege aus München-Nord, der Kollege Singhammer, und der Kollege aus München-Ost, der Kollege Frankenhauser, zu nennen. Wenn es drei wären, wäre noch die Kollegin Dagmar Wöhrl aus Nürnberg betroffen. Sie alle wären dann nicht mehr im Parlament.
Meine Damen und Herren von den Grünen, ich könnte damit leben, zusammen mit dem Kollegen Gauweiler München im Deutschen Bundestag allein zu vertreten.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine gute Vertretung!)
Aber ist das wirklich Ihr Hauptinteresse? Wollen Sie das wirklich?
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch gar nicht!)
Ich könnte, wie gesagt, gut mit der Schlagzeile leben: Gauweiler und Uhl vertreten München im Parlament.
(Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
– Bei uns beiden wird es Ihnen nicht gelingen; das ist das Problem, das Sie haben.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Demokratische an unserem Vorschlag!)
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir sollten uns dem Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht uns gegeben hat, mit allem Ernst widmen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass Überhangmandate verfassungswidrig sind, und es hat nicht gefordert, Überhangmandate abzuschaffen. Es hat nur die abwegige, bizarre Situation bei der Nachwahl in Dresden zum Anlass genommen, festzustellen: Ein Wahlsystem, bei dem eine Partei davor warnt, ihr die Zweitstimme zu geben, weil sie durch mehr Zweitstimmen einen Nachteil hat, kann nicht richtig sein. Das ist in der Tat eine bizarre Situation. Die Ursache dafür muss beseitigt werden. Daran sollten alle Parteien arbeiten.
Ich halte es für ganz schädlich, bei der Reform des Wahlrechts eine knappe Mehrheitsentscheidung herbeizuführen. Wahlrecht ist materielles Verfassungsrecht. Jede Mehrheit im Parlament sollte bemüht sein, so viele Stimmen der Opposition wie möglich für ein verändertes Wahlsystem zu gewinnen. Unser Wahlsystem hat uns 60 Jahre lang gute Dienste erwiesen. Die Kombination aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht ist zugegebenermaßen etwas kompliziert, aber dem Grunde nach gar nicht so schlecht. Wir sollten uns zusammensetzen und den Effekt des negativen Stimmgewichts – vielleicht nicht vollständig, aber zu großen Teilen – ausgleichen. Wenn wir uns zusammensetzen – die Grünen haben sich zwei-, dreimal einer Teilnahme an Besprechungen mit uns verweigert; das sollte hier auch einmal erwähnt werden –,
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Unsinn!)
sollte es möglich sein, mit möglichst vielen Fraktionen dieses Hohen Hauses ein neues Wahlrecht zu kreieren. Wir sind daran interessiert. Wir wollen keinen Alleingang der Koalition. Wir wollen mit allen Kräften in diesem Parlament dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden
(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
und das negative Stimmgewicht – aber nur dieses – beseitigen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)








