Reden im Plenum

Wir wollen kontrollieren und nicht exekutiv tätig werden

29.05.2009
Herr Präsident!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen!
 
die parlamentarische Kontrolle der Nachrich­tendienste erfordert zunächst eine Beschäftigung mit den Nachrichtendiensten selbst und ihrer Bedeutung in der heutigen Zeit. Nach dem 11. September 2001 haben wir alle gelernt, dass die Nachrichtendienste für die Gewähr­leistung der inneren und äußeren Sicherheit eine eminent wichtige Bedeutung – sie wurde sehr viel wichtiger, als es bis dahin der Fall war – erhalten haben. Deswegen war es richtig, dass wir und andere Nationen gesagt ha­ben: Wir müssen die Nachrichtendienstler mit mehr Res­sourcen für Sachmittel und Personal und auch mit mehr rechtlichen Befugnissen ausstatten. Wir haben gewisser­maßen ihre gesetzlichen Aufgaben erweitert. Wer das tut, muss sich unverzüglich Gedanken über die Kontrolle solchermaßen ausgeweiteter Zuständigkeiten der Nach­richtendienste machen. Das haben wir getan.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
FDP, SPD und die Union haben sich dies nicht leicht gemacht; denn wir wissen um die fast riskante Vorge­hensweise, einerseits die Nachrichtendienste zu schüt­zen, zu stützen und auszubauen und sie andererseits zu kontrollieren. Man kann durch eine unsachgemäße Kon­trolle und die Veröffentlichung bestimmter Ergebnisse die Arbeit der Nachrichtendienste nachhaltig stören – und dies zum Schaden Deutschlands. Das ist uns immer bewusst gewesen. Das will keiner von uns.
 
Wer die Rechte des zuständigen Gremiums stärkt – das wollen wir –, muss sich den Spielregeln der Dienste, die kontrolliert werden, unterwerfen. Das heißt, das Gre­mium muss genauso geheim arbeiten wie die Dienste selbst. Die Dienste arbeiten geheim und müssen dies auch immer tun können. Das birgt natürlich insoweit eine Gefahr in sich, als eine Ermittlungstätigkeit zu er­heblichen Grundrechtseinschränkungen führen kann. Deswegen ist es so wichtig, diese Tätigkeit zu kontrol­lieren.
 
Sie erinnern sich an folgenden Fall: Nachdem bekannt wurde, dass eine Spiegel-Redakteurin in ihrem E-Mail-Verkehr mit einem afghanischen Minister in ei­ner Art und Weise abgehört wurde, die man nicht billi­gen kann, haben wir erfahren, dass dies dem Präsidenten des Dienstes zum richtigen Zeitpunkt nicht bekannt war, sondern erst später bekannt wurde, weswegen er im Kanzleramt keine Meldung erstatten konnte und uns das Kanzleramt auch nicht unterrichten konnte.
 
(Thomas Oppermann [SPD]: Wollen Sie wirk­lich, dass der Präsident den gesamten E-Mail-Verkehr des Dienstes kennt?)
 
– Nein, Herr Oppermann, keine Sorge. Ich kapriziere mich nicht auf die Person, deren Schutz Sie im Auge ha­ben, sondern mir geht es um die Sache, nämlich die Kontrolle dieses Dienstes.
 
(Michael Hartmann [Wackernheim] [SPD]: Uns auch!)
 
Lassen Sie mich Folgendes herausarbeiten: Es geht uns darum, dass dieses Gremium kein Ausschuss übli­cher Art ist, sondern ein Gremium sui generis, das seine Mitgliederzahl und Arbeitsweise selbst definiert. Dieses Gremium ist eminent wichtig geworden, weil die Dienste wichtig geworden sind. Deswegen sollte dieses Gremium im Grundgesetz in der Weise Erwähnung fin­den, dass das Parlament sich dieses Gremium schaffen muss. Das Parlament bringt damit zum Ausdruck, dass es keine exekutive Gewalt geben darf, die sich außerhalb der parlamentarischen Kontrolle bewegt. Das ist der Kern, um den es geht.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
 
Nur so können wir das Vertrauen herstellen, das auch die Dienste brauchen. Die Dienste müssen darauf ver­trauen können, dass das Parlament zu ihnen steht. Die Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass wir im Gremium die Dienste kontrollieren. Wir, die neun Mit­glieder dieses Gremiums, sind gleichsam die legitimato­rische Verknüpfung zwischen Bevölkerung und Nach­richtendienst.
 
Ich komme jetzt zu einigen Veränderungen, die uns wichtig sind: Wir brauchen einen Fraktionsmitarbeiter, der uns zuarbeiten und helfen kann, Dokumente zu le­sen, der uns darauf hinweist, was passiert ist, und der Sachverhalte zusammenfasst, damit wir die richtigen Fragen im Rahmen unserer Kontrolltätigkeit stellen kön­nen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
 
Wir können natürlich auch Eingaben aus dem Dienst heraus bearbeiten. Das ist aber nicht so neu; das gab es bisher schon.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau, zum Beispiel die Spiegel-Reporterin!)
 
Aber wir müssen natürlich den richtigen Umgang fin­den. Wenn Eingaben aus dem Dienst bei uns eingehen, sei es namentlich oder anonym, müssen wir uns mit den Dingen befassen, allerdings nicht ohne die Dienstvorge­setzten vorher befragt zu haben. Wir dürfen nicht in den Dienst hineinregieren; wir kontrollieren den Dienst. Die Sorge, dass wir uns in laufende Verfahren – zum Bei­spiel Verfahren anlässlich einer Entführung, einer Pirate­rie – einmischen, ist völlig unbegründet; denn wir lassen solche Verfahren immer zum Abschluss kommen, um uns danach berichten zu lassen. Wir wollen nicht exeku­tiv tätig werden, wir wollen kontrollieren und nichts an­deres.
 
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)
 
Die Sorge, dass der Dienst dadurch geschwächt wer­den könnte, dass wir kontrollieren und der Dienst des­halb von befreundeten Diensten abgekoppelt werden könnte und von ihnen keine Informationen mehr be­käme, ist völlig unbegründet. Die Nachrichtendienste können nicht alles wissen, auch unsere nicht; sie leben vom Austausch von Informationen mit den amerikani­schen, französischen, englischen und anderen Diensten. Das heißt, hier muss ein vertrauensvoller Austausch von Informationen möglich sein. Dieses Vertrauen müssen wir mittragen und dürfen es keineswegs stören. Dies ist uns allen bewusst, und niemand will sich dagegen ver­wehren, dieses Vertrauen zu unterstützen. Austausch ist wichtig.
 
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Erhöhung der Legitimität der Nachrichtendienste durch Aufnahme unseres Gremiums in das Grundgesetz ist ein eminent wichtiges Signal. Wir brauchen unsere Nachrichten­dienste mehr denn je. Ein Terroranschlag kann nur durch nachrichtendienstliche Tätigkeit verhindert werden. So­bald Terroristen mit einer Bombe losmarschiert sind, ist für den Staat jede Chance vertan, den Anschlag verhin­dern zu können. Nur Nachrichtendienste können im Vor­feld, bei der Planung eines Anschlages, zum Schutz der Bevölkerung wirksam tätig werden. Weil wir dies wis­sen, werden wir diese Arbeit niemals stören.
 
Wir werden unsere Rechte und unsere Pflichten ge­wissenhaft wahrnehmen. Sollte es tatsächlich einmal zum Streit mit der Bundesregierung kommen, können wir – diese Möglichkeit haben wir geschaffen – das Bun­desverfassungsgericht anrufen, allerdings nur mit Zweit­drittelmehrheit der Mitglieder des Gremiums. Auch dies ist eine Einrichtung, die ich für sinnvoll und sachgemäß halte.
 
Unterstützen Sie uns bitte bei diesem Vorhaben. Ich glaube, es ist verantwortungsbewusst, systemgerecht, ohne Bruch und sehr durchdacht. Das ist zum Wohle der Dienste, zum Wohle der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)