Reden im Plenum

Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat ist sehr sensibel geregelt worden

29.05.2009
Herr Präsident!
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen!
 
Wir sprechen heute über den von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grund­gesetzes, aber auch über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum sogenannten Scoring.
 
Datenschutz ist zum zentralen Anliegen unserer Ge­sellschaft geworden, einer Gesellschaft im Informa­tionszeitalter. In einer Zeit, die von einer Automatisie­rung der Datenverarbeitung geprägt ist und in der uns das Internet mit Daten aller Art zuschüttet, erleben wir eine Datenflut. Das muss natürlich zur Folge haben, dass der Schutz der Daten im Rahmen dieser Datenflut neu organisiert wird.
 
Wir als Koalition haben uns dem Thema Datenschutz gestellt und uns monatelang in Verhandlungen zwischen SPD und Union sowie mit den betroffenen Verbänden und den Datenschützern mit diesem Thema befasst.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem beach­tenswerten Urteil aus dem Jahre 1983, wie Sie wissen, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sozusagen eingeführt. Eine weitere wichtige Entschei­dung im Bereich Datenschutz ist im Februar vergan­genen Jahres zur Onlinedurchsuchung ergangen. Hier wurde das Recht auf Gewährleistung der Vertraulich­keit und Integrität bei Nutzung informationstechni­scher Systeme begründet – ein weiterer Baustein für ei­nen effizienten Datenschutz. Wer diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt in Grundgesetzar­tikeln normieren will, macht etwas, was nicht zwingend nötig ist; denn es handelt sich bereits um materiell gel­tendes Verfassungsrecht, wie Juristen schon im ersten Semester in Staatsrechtsvorlesungen lernen.
 
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Aber es wäre sinnvoll und gut!)
 
– Sinnvoll kann es dann sein, wenn man sich mit den einfachgesetzlichen Fragen befasst. Das will ich hier heute tun.
 
(Zuruf des Abg. Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
 
Es ist zunächst einmal eine Verlagerung des Problems festzustellen. Es geht nicht mehr in erster Linie um die Festlegung von Abwehrrechten des Bürgers gegen­über dem Staat. In diesem Bereich liegen erkennbar nicht die Hauptprobleme, die zu regeln sind.
 
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Oh doch!)
 
Es geht nämlich nicht um den öffentlichen Bereich, son­dern um den privaten Sektor, also den Datenschutz in diesem Bereich.
 
Der Staat – das hat, wie ich meine, die Diskussion zur Onlinedurchsuchung durchaus auch ergeben – muss ver­antwortungsbewusst mit den Daten, die er sammelt, um­gehen, und der Bürger muss vor einer unverhältnismäßi­gen Datensammelwut des Staates geschützt werden. Der Staat – all das haben wir über eine Vielzahl von Sicher­heitselementen in das Gesetz zur Onlinedurchsuchung eingebaut – kann nicht willkürlich im Wege der Online­durchsuchung Daten erheben und auf die Festplatten der Bürger zugreifen. Wir haben einen Richtervorbehalt ein­gebaut; all das geht also nur, wenn ein Richter zustimmt. Wir haben entsprechende Befugnisse nur dem Präsiden­ten gegeben und nicht einfachen, kleinen Mitarbeitern. Wir haben die Verwertung geregelt, also wie mit erkenn­bar privaten Daten, auf die man dabei stößt, umzugehen ist. All dies haben wir in einem sehr komplizierten Ge­setzeswerk minutiös geregelt. Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat im Umgang mit entsprechenden Daten und der Schutz dieser Daten sind also sehr sensibel gere­gelt worden.
 
Die Datenskandale, die uns im vergangenen Jahr und auch schon in diesem Jahr bewegten – es wird wahr­scheinlich in den kommenden Monaten noch weitere ge­ben –, waren völlig anderer Natur. Mit diesen Skandalen verbindet man die Namen Lidl, Telekom, Post und Deut­sche Bahn, um nur einige zu nennen. Die Liste mit den Namen von privaten oder privatisierten Firmen, die im Umgang mit den schützenswerten, intimen Daten ihrer Mitarbeiter bzw. von deren Angehörigen jede Sensibili­tät vermissen lassen, wird sich – davon bin ich zutiefst überzeugt – fortsetzen. Das ist der Punkt, um den es geht: Wie können wir verhindern, dass im privaten Sek­tor Ausspähung durch den Arbeitgeber erfolgt?
 
Wir führen in der Koalition seit langem Gespräche darüber, ob wir das noch in dieser Legislaturperiode leis­ten können. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Wir sollten diesem Thema Aufmerksamkeit schenken und werden in einem neu geschaffenen § 32 BDSG die für den Arbeitnehmerdatenschutz geltenden Rechtsgrund­lagen, ohne sie zu verändern, noch einmal aufzeigen, wissend, dass wir in der nächsten Legislaturperiode, wer auch immer dann die Mehrheit haben wird, das Thema Arbeitnehmerdatenschutz sehr sorgfältig und grundsätz­lich in einem eigenen Gesetz behandeln müssen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Ich bitte deswegen, diesen § 32 BDSG, der hoffentlich in der nächsten Sitzungswoche behandelt wird, nicht als abschließende Behandlung dieses Themas, sondern als Einstieg in eine grundsätzliche Diskussion zu verstehen.
 
Was heute schon behandelt werden kann, ist das Scoring. Auf dieses Thema wird meine Kollegin Frau Philipp nachher ausführlich eingehen. Unsere Vor­schläge bringen deutliche Verbesserungen für die Betrof­fenen. Man soll erfahren können, was Auskunfteien über einen an Daten sammeln, wie der Score-Wert für einen berechnet wird und was er bewirken kann. Dadurch wird im Bereich des Scoring Transparenz geschaffen. Deswe­gen sind wir mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen können, sehr zufrieden.
 
Wir, die Unionsfraktion, genauso aber die SPD, ha­ben, auch gemeinsam, in einer Anhörung mit der Wirt­schaft, mit Verbraucherschutzverbänden, mit Daten­schützern, eine Unzahl von Gesprächen geführt, um Verbesserungen beim privatwirtschaftlichen Daten­schutz herbeizuführen. Wir haben es hier mit einem Ziel­konflikt zu tun, der uns allen bewusst sein muss: Einer­seits gibt es das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung, andererseits gibt es berechtigte Inte­ressen der gewerblichen Wirtschaft an der Nutzung von bestimmten Daten zu Werbezwekken. Die Wirtschaft muss wirksam werben können. Dazu gehört auch adres­sierte Werbung, die wir nicht verurteilen, sondern zulas­sen wollen.
 
Die Frage ist nur: Wie kommt die Wirtschaft an diese Daten, und wie kann sich der Bürger, der solchermaßen beworben wird, dagegen wehren? Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass intime Verbraucherdaten gesammelt und zur Bildung eines Profils genutzt werden, um auf diese Weise den Bürger gezielt zu bewerben. Der Bürger muss sich gegen solche Werbung wehren können. Er muss das letzte Wort haben, wenn es darum geht, seine persönlichen Daten zu nutzen, um ihn gezielt zu bewer­ben; denn er hat das Recht, über die Verwendung seiner Daten zu bestimmen.
 
Deswegen sind wir dabei, eine Wende einzuleiten: dass künftig der Grundsatz gilt, dass die Weitergabe und die Nutzung von Daten zu Zwecken des Adresshandels und zu Werbezwecken nur nach Einwilligung des Be­troffenen – eine solche Regelung wird heutzutage Opt-in-Regelung genannt – erfolgen darf.
 
Wer meint, all dies könne man durch Artikel im Grundgesetz lösen, der irrt – oder er macht Symbolpoli­tik. Diese Themen sind kompliziert. Wenn Sie unsere Entwürfe in den Händen halten, werden Sie sehen, wie detailliert und ausgewogen wir diesen Zielkonflikt lösen.
 
Die Einführung eines neuen Grundgesetzartikels als Lösung darzustellen, macht überhaupt keinen Sinn. Ich habe bereits gesagt: Materiell-rechtlich, verfassungs­rechtlich sind die Probleme durch das Bundesverfas­sungsgericht mit seinen beiden Grundsatzurteilen bereits gelöst. Da besteht kein Handlungsbedarf. Jetzt geht es darum, detailliert und mit einfachgesetzlichen Regelun­gen diesen Zielkonflikt vernünftig auszutragen: einer­seits der Wirtschaft das Werben möglich machen, ande­rerseits dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wann seine Daten benutzt werden, ob und von wem er beworben werden will.
 
Das ist die sehr komplizierte Aufgabenstellung, mit der wir uns auch noch in diesen Stunden – das gebe ich gerne zu – beschäftigen. Wir verhandeln auch heute noch darüber, wie wir zu einem guten Datenschutzgesetz kommen können. Herr Bürsch, der in der nächsten Le­gislaturperiode, wenn ich das richtig sehe, nicht mehr dabei sein wird, ist guter Hoffnung, dass er dieses Kind noch auf die Welt bringen wird.
 
(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Vielleicht über­lege ich mir das noch einmal!)
 
Ich meine, wir sollten hier alle an einem Strang zie­hen und vernünftige Regelungen erarbeiten: zum Wohle der Betroffenen und des Datenschutzes, aber ohne die Wirtschaft mit ihren legitimen Interessen außer Acht zu lassen. Wer die Diskussionen über Opel, Karstadt und andere in größte Not geratene Firmen verfolgt, der kann nicht zur gleichen Zeit sagen: Die Wirtschaft darf nicht mehr wirksam werben. – Das passt nun weiß Gott nicht in die Landschaft.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Michael Bürsch [SPD])
 
Wer sich mit dem Thema einmal näher befasst, der weiß, was daran für eine Industrie hängt. Damit sind Umsätze in Milliardenhöhe und sehr viele Arbeitsplätze verbunden. Deswegen hat es gar keinen Sinn, diese Form der Werbung zu verteufeln. Wir müssen einen ver­nünftigen Mittelweg finden. Das werden wir tun.
 
Gehen wir es an! Wir müssen uns um einfachgesetzli­che Regelungen bemühen, statt plakativ die Einführung irgendwelcher Grundgesetzartikel zu fordern, die die Welt nicht verändern werden und können; denn diese Rechtsgedanken sind durch höchstrichterliche Recht­sprechung bereits normiert. Um diesen Punkt geht es uns heute.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)