
07.05.2008
Nach dem NPD-Verbotsverfahren und dem Luftsicherheitsgesetz ist dies nun der dritte Fall eines vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsbruchs der rot-grünen Bundesregierung.
Zudem hat die im Februar ergangene Grundsatzentscheidung zur Online Durchsuchung deutlich gemacht, dass die Rechtsgrundlage, auf der die rot-grüne Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchführen wollte, materiell verfassungswidrig war.









