Pressemitteilungen

07.05.2008
Nach dem NPD-Verbotsverfahren und dem Luftsicherheitsgesetz ist dies nun der dritte Fall eines vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsbruchs der rot-grünen Bundesregierung.
Zudem hat die im Februar ergangene Grundsatzentscheidung zur Online Durchsuchung deutlich gemacht, dass die Rechtsgrundlage, auf der die rot-grüne Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchführen wollte, materiell verfassungswidrig war.
07.05.2008
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Verbot als wichtigen Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Recht festgestellt: Die Leugnung des Holocaust ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich damit jedoch noch nicht erledigt. Er enthält auch den Prüfauftrag, wie in Zukunft besser verhindert werden kann, dass extremistische Vereine die Gemeinnützigkeit erlangen können. Auch hier werden wir dran bleiben.
09.04.2008
Der von der Regierung Schröder seit 2002 propagierte sog. Seitenwechsel hat nicht nur den an sich begrüßenswerten Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung erzielt, sondern zu einem unkontrollierten Einsatz von Interessenvertretern in der Bundesverwaltung geführt. Unerträglich und verfassungsrechtlich bedenklich ist es, wenn aufgrund von Interessenkollisionen der externen Mitarbeiter Einfluss im Sinne der Entsender auf Gesetzgebungsverfahren und Regierungsentscheidungen zumindest nicht ausgeschlossen ist und nicht kontrolliert werden kann.