
08.09.2010
Die Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag konnte sich beim Bundeskriminalamt vor Ort darüber informieren, dass die Täter immer professioneller werden und oftmals der Organisierten Kriminalität angehören. Dabei wurde durch das BKA eindrücklich vor Augen geführt, dass ohne eine Mindestspeicherungsfrist der Internetzugangsanbieter für bestimmte Verkehrsdaten (sogenannte Vorratsdaten) keine Ermittlungen zu führen sind. Jedes Zuwarten des Gesetzgebers, eine verfassungskonforme Regelung zu treffen, macht die Polizei blind.









