
25.07.2011
Anschläge von Einzeltätern können nur mit einer verstärkten nachrichtendienstlichen Aufklärung, gerade auch im Internet, verhindert werden. Die Sicherheitsbehörden müssen stärker als bisher im Netz auf Streife gehen. Sie müssen, wenn sie strafbare und extremistische Inhalte entdecken, in der Lage sein, diese einem bestimmten Urheber zuzuordnen. Dazu sind sie nur mit der Vorratsdatenspeicherung in der Lage. Es ist aberwitzig, die Volksverhetzung im Internet unter Strafe zu stellen, den Sicherheitsbehörden aber die Instrumente zu versagen, die sie zur Täterermittlung benötigen.









