Brief aus Berlin (Auswahl)

Selbstgenutztes Wohneigentum und Familienbetriebe sind steuerlich zu schonen!

17.10.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Finanzmarktkrise hat uns alle verunsichert. Umso mehr müssen wir kämpfen, dass Arbeitsplätze und Familieneigentum bei der Reform der Erbschaftsteuer nicht durch falsche Entscheidungen gefährdet werden.
 
Beim Thema Erbschaftsteuer geht es um einen Kernpunkt bürgerlicher Politik. Es geht um den Stellenwert der Familie und deren Selbstverantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat. Dafür ist Eigentum aus unserer Sicht die wesentliche Basis – selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie ein familiär geführter Eigenbetrieb. Eigentum, das über Generationen hinweg vererbt wird, wurde mühevoll erarbeitet und dient dem Wohl der Allgemeinheit.
 
Wenn die Elterngeneration zum Beispiel hart für ein selbstgenutztes Haus gespart hat, darf es nicht sein, dass die Kinder das Haus verkaufen müssen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Das muss auch für Wohneigentum an Orten gelten, an denen die Verkehrswerte deutlich höher sind als anderswo. Wir brauchen Regelungen, die einer Familie in München genauso gerecht werden wie einer Familie in Mecklenburg. Und gerade der Mittelstand darf nicht durch steuerliche Fehlanreize dezimiert werden. Deshalb sollte Betriebsvermögen bei einer Fortführung des Unternehmens möglichst in Gänze von der Erbschaftsteuer befreit werden.
 
Die versammelte Linke mit ihrem diffamierenden Gerede, die CSU wolle nur „Villenbesitzern“ und „Vermögenden“ Steuergeschenke machen, betreibt Volksverdummung. Die Wahrheit ist: Wer Arbeitsplätze in Familienbetrieben gefährdet und Familien aus den eigenen vier Wänden vertreibt, bekämpft das Gemeinwohl. Denn gerade das Eigentum in Familienhand stärkt Wirtschaftskraft und soziale Verantwortung.

Dokumente

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Bildungsbericht, Berufsabschlüsse, Bundeswahlgesetz u.a.