Brief aus Berlin (Auswahl)

Erbschaftssteuer: Eigentumsfreundliche Lösung nötig!

15.02.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
als Partei der bürgerlichen Mitte versteht sich die CSU auch als Anwalt des Eigentums. Eigentum ist keine Schande, sondern im Regelfall Ergebnis harter Arbeit. Es gewährleistet wirtschaftliche Freiheit und ist Grundlage für unternehmerische Verantwortung und Beschäftigung. Der Schutz des Eigentums ist also ein wichtiger Dienst am Gemeinwohl. Diese Grundüberzeugung muss auch bei der Reform der Erbschaftsteuer zum Ausdruck kommen. Wenn schon die Abschaffung der Steuer politisch nicht mehrheitsfähig ist, müssen CDU und CSU durch Einsatz aller Kräfte darum kämpfen, am Ende zu einer mittelstands- und eigentumsfreundlichen Lösung zu kommen.
 
Aufgabe Nr. 1 der Reform ist, die Besteuerung bei Betriebsübergängen so zu regeln, dass die Familienunternehmen sowie deren Arbeitsplätze möglichst erhalten bleiben. Aufgabe Nr. 2 der Reform ist, - wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - die unterschiedliche Behandlung von Grund- und Kapitalvermögen aufzugeben und generell vom Verkehrswerten auszugehen. Von den bis Ende des Jahres zu klärenden Fragen sind auch private Erbschaften betroffen.
 
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist auf eine Reihe begründeter Einwendungen gestoßen ist. Bei der Vererbung von Betriebsvermögen ist eine steuerliche Verschonungsregelung vorgesehen, deren Inanspruchnahme an eine Reihe von Bedingungen geknüpft ist. Etwa an eine bestimmte Behaltensfrist für das Unternehmen sowie den Erhalt einer bestimmten Zahl an Arbeitsplätzen. Die Materie ist schwierig, weil sich viele Abgrenzungsfragen stellen. Für uns ist wichtig, dass das Ziel des Gesetzes eindeutig erreicht wird: Die Betriebsübergabe muss im Erbfall steuerlich entlastet und nicht zusätzlich erschwert werden.

Dokumente

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